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BMJVGerWidAnO 2026

III.

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 30. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 308) außer Kraft. Andere Anordnungen bleiben unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2030-14-237 v. 30.10.2023 I Nr. 308 (BMJGerWidAnO 2024)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05E0A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e5ffe90a91ca24ea553e6c2c22d8c799d70e12d75313ab5b37ebe97ba956822

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