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BMJMaßgabenBerG

§ 2Bekanntmachungserlaubnis

Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz kann im Bundesgesetzblatt bekannt machen, welche Maßgaben zum Bundesrecht der Anlage I Kapitel III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 889, 907) weiter anzuwenden sind. Es kann dabei alle bis zum Tag der Bekanntmachung verkündeten Rechtsvorschriften berücksichtigen, die die Nichtanwendung oder das Außerkrafttreten solcher Maßgaben bestimmt haben.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Das G tritt gem. Art. 210 Abs. 3 G v. 19.4.2006 I 866 am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR089100006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28099842c879f777c35c44c9ea3556cc2369d58b183876756dc4eae27387a186

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