Zum Gesetzesinhalt

BMJMaßgabenBerG

Allgemeine Hinweise

Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 25.4.2006 +++)

Das G wurde als Artikel 208 des G v. 19.4.2006 I 866 vom Bundestag beschlossen. Es ist gem. Art. 210 Abs. 1 dieses G am 25.4.2006 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Das G tritt gem. Art. 210 Abs. 3 G v. 19.4.2006 I 866 am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR089100006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 28099842c879f777c35c44c9ea3556cc2369d58b183876756dc4eae27387a186

XML-Quelle beim Herausgeber