BMinPTDiszAnO
I.
- 1.
- dem Präsidenten des Bundesamtes für Post und Telekommunikation für die Ruhestandsbeamten, die am Tage vor ihrem Eintritt in den Ruhestand dieser Behörde oder der Bundesdruckerei angehörten, und
- 2.
- dem Leiter des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation für die Ruhestandsbeamten, die am Tage vor ihrem Eintritt in den Ruhestand dieser Behörde oder dem Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen angehörten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR110300995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 722c93866c9a3e6ebf3ab0688816f83fe5effa9835cef2fa755c2a8e7d20fed1