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BMinPTDiszAnO

Eingangsformel

Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation

Auf Grund des § 15 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 750) wird angeordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR110300995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 722c93866c9a3e6ebf3ab0688816f83fe5effa9835cef2fa755c2a8e7d20fed1

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