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BMinBFBeihZustAnO 2010

III.

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes

Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 1. November 2010 anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR140300010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4bf3c263b90efa48c7ff4715a07b8a048027c8c968439631ed0a9c512b3c6adf

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