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BMinASBDGAnO

III.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2024 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. Februar 2006 (BGBl. I S. 525) nur noch auf vor dem 1. April 2024 eingeleitete Disziplinarverfahren anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0710A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): dc05a1d115b9a011e172d126918026ffd2cb3592414cec2b45e116a97ba21331

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