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BMI-ArbSchGAnwV

§ 1Geltungsbereich

Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 295 V v. 19.6.2020 I 1328

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011400000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 434d0e620a0e87d6803b5418d275dfaab0ca2bb7d916ccaaf854acfb2c09776b

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