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§ 12Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, mit Ausnahme von § 2 Satz 1 Nummer 7 und 8, der mit Wirkung vom 1. März 2022 in Kraft tritt. Am Tag nach der Veröffentlichung dieser Anordnung tritt die Anordnung zur Übertragung beamten- und haushaltsrechtlicher Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vom 1. Juni 2018 (BGBl. I S. 851) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR07C0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3aa4d4e10f7ab196f960c9091a255109964590e63feaa271a269f59c5755005

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