BMFNVAnO
I.
- dem Bundesfinanzhofder Bundesschuldenverwaltungden Oberfinanzdirektionender Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR520600965
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9f6bc7280d7ba2ecda68247aa60eec0c070ce79e2ddb140ed6837c6f90f44684
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 65 BBGBefreiung von Amtshandlungen
„Auf Grund des § 65 Abs. 3 Satz 2 BBG übertrage ich hiermit dem Bundesfinanzhof der Bundesschuldenverwaltung den Oberfinanzdirektionen der Bundesmonopolverwa …“