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BMASErnAnO

§ 4Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 12) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2030-11-48-19 v. 2.1.2023 I Nr. 12 (BMASErnAnO 2023)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0050A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8176b7272b8a7d2cc9fd9cb32efd43c3517c48c41ba3ada4b9ed43f657eab5b6

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