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BMASErnAnO

§ 1Unmittelbare Bundesverwaltung

Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Es wird übertragen
1.
der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
2.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung
jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis A 15.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt AnO 2030-11-48-19 v. 2.1.2023 I Nr. 12 (BMASErnAnO 2023)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0050A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8176b7272b8a7d2cc9fd9cb32efd43c3517c48c41ba3ada4b9ed43f657eab5b6

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