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BLEG

§ 16Berichtigung von Bezeichnungen

Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Gesetzen und Rechtsverordnungen die Bezeichnungen "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft" und "Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung" durch die Bezeichnung "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" zu ersetzen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 364 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR201900994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f3baf6200c3496378c222ec2b8547e0f2909e9525df0066900227a1b8d603287

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