Zum Gesetzesinhalt

RBK

Allgemeine Hinweise

Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)

Bekanntgemacht für die Versicherungsaufsichtsbehörden vom Vorsitzenden des Sonderausschusses Versicherungsaufsicht; gilt nicht in Berlin, vgl. Bek. v.22.2.1951 VBl. Berlin II 371
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR500400950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16e27d6106838f37d0ac023860a21aa2271bf4d47e0eb0420d13a60084baa3eb

XML-Quelle beim Herausgeber