RBK
Allgemeine Hinweise
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.1.1964 +++)Bekanntgemacht für die Versicherungsaufsichtsbehörden vom Vorsitzenden des Sonderausschusses Versicherungsaufsicht; gilt nicht in Berlin, vgl. Bek. v.22.2.1951 VBl. Berlin II 371
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR500400950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16e27d6106838f37d0ac023860a21aa2271bf4d47e0eb0420d13a60084baa3eb