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BKOrgErl 2025

IV.

Organisationserlass des Bundeskanzlers

Dem Bundesministerium des Innern werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Zuständigkeiten für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa einschließlich der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung sowie für die Kulturförderung autochthoner Minderheiten;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für Kultur-, Gesellschafts- und Medienbeziehungen: deutsche Minderheiten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0830A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4edd894d3bbb5a6aa532e4ed3f52874ef27c4f4cf6d79b4c4b9cd21936e45e0f

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