Zum Gesetzesinhalt

BKOrgErl 2009-10

II.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR370400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1d9bb8eba7ba045ab5d5cad4de2e26ac0b0f91f569667dca2d1beaba3430b9

XML-Quelle beim Herausgeber