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BKOrgErl 2009-10

I.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Dem Bundesministerium des Innern wird unter Abänderung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. V, aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR370400009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1c1d9bb8eba7ba045ab5d5cad4de2e26ac0b0f91f569667dca2d1beaba3430b9

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