BKOrgErl 2007
(XXXX)
Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Zuständigkeit für die Zulassung von Tierarzneimitteln bleibt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Einzelheiten des Übergangs werden gegebenenfalls zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR231500007
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78f744ae90989c61901855917d0f7f06d0182550065ffaf33fcd4f0122fb13ab