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BKOrgErl 2007

Eingangsformel

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR231500007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 78f744ae90989c61901855917d0f7f06d0182550065ffaf33fcd4f0122fb13ab

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