Zum Gesetzesinhalt

BKOrgErl 2005

I.

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

1.
Es erhalten
a)
das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
b)
das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz;
c)
das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Bezeichnung Bundesministerium für Gesundheit;
d)
das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
2.
Es wird ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet.
3.
Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zum Bundesminister für besondere Aufgaben bestellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR319700005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b99bfb1286cd414f24099fad6d871beb032b2221b498601d32a4b00ad36739e7

XML-Quelle beim Herausgeber