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BKOrgErl 2005

Eingangsformel

Organisationserlass der Bundeskanzlerin

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR319700005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b99bfb1286cd414f24099fad6d871beb032b2221b498601d32a4b00ad36739e7

XML-Quelle beim Herausgeber