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BKOrgErl 1991

V.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Über die Übertragung der Zuständigkeiten ergeht gesonderter Erlaß.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR101570991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f45ec5c657bf456a8d520c17066764da7d839bc6a8abd93dd69dedcaf539cdc2

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