BKOrgErl 1991
IV.
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
- -
- auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;
- -
- auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR101570991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f45ec5c657bf456a8d520c17066764da7d839bc6a8abd93dd69dedcaf539cdc2