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BKOrgErl 1984

II.

Organisationserlaß des Bundeskanzlers

Dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und Beauftragten für die Nachrichtendienste ist der Bundesnachrichtendienst unterstellt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR116890984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f820e60764bc42adddf32ec4358c2a3b71bc9453b31f9a08fbcbbe090a7d4e4

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