BKOrgErl 1984
I.
Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR116890984
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1f820e60764bc42adddf32ec4358c2a3b71bc9453b31f9a08fbcbbe090a7d4e4