BKOrgErl1999Bek
(XXXX)
Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie übertragen.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR172300999
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf8af92325c15dca0e0efdd35e3b3cc5e1b6483e32541fd44244a78acbee4ac4