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BKOrgErl1999Bek

(XXXX)

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Nachstehend mache ich den Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 16. Juli 1999 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt.
"Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für den Bereich Strahlenschutz in der Radiologie übertragen.
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
Der Chef des Bundeskanzleramtes
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172300999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf8af92325c15dca0e0efdd35e3b3cc5e1b6483e32541fd44244a78acbee4ac4

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