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BKOrgErl1999Bek

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR172300999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cf8af92325c15dca0e0efdd35e3b3cc5e1b6483e32541fd44244a78acbee4ac4

XML-Quelle beim Herausgeber

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