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BKOrgErl1997Bek

III.

Bekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers

Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006800998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 031d99bb315b35f8d2f92eda7aa9915c3ab5f277e39992d5f9bf183e929a639b

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