Zum Gesetzesinhalt

BKMBGebV

§ 4Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR406600021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2e234097c02399c7ea583052d1fb380714ee0c7da684476bdefe15a66fc9fbe0

XML-Quelle beim Herausgeber