BKleingG
§ 10Kündigung von Zwischenpachtverträgen
- 1.
- der Zwischenpächter Pflichtverletzungen im Sinne des § 8 Nr. 2 oder des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters duldet oder
- 2.
- dem Zwischenpächter die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit aberkannt ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 19.9.2006 I 2146
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002100983
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3cf62104360364d87444d0234e55bbc83757e4eb8f70d5b518dae9baadcaafae