Zum Gesetzesinhalt

BKatV

Anhang(zu den Nummern 198 und 199 der Anlage) Tabelle 3

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 544)


Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts
von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen
sowie der Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
a)
bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
198.1für Inbetriebnahme
198.1.12 bis 5 30
198.1.2mehr als 5 80
198.1.3mehr als 10110
198.1.4mehr als 15140
198.1.5mehr als 20190
198.1.6mehr als 25285
198.1.7mehr als 30380
199.1für Anordnen oder Zulassen
der Inbetriebnahme
199.1.12 bis 5 35
199.1.2mehr als 5140
199.1.3mehr als 10235
199.1.4mehr als 15285
199.1.5mehr als 20380
199.1.6mehr als 25425

b)
bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t für Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme

Lfd. Nr.Überschreitung in v. H.Regelsatz in Euro
198.2.1 oder 199.2.1mehr als 5 bis 10 10
198.2.2 oder 199.2.2mehr als 10 bis 15 30
198.2.3 oder 199.2.3mehr als 15 bis 20 35
198.2.4 oder 199.2.4mehr als 20 95
198.2.5 oder 199.2.5mehr als 25140
198.2.6 oder 199.2.6mehr als 30235
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR049800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 244c8eb493c95606aa730bd802dcb0c365e8fe27d099fa0183e7ddd1a3022be2

XML-Quelle beim Herausgeber