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BKatV

Anhang(zu Nummer 12 der Anlage) Tabelle 2

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3935)


Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug


Lfd. Nr.Regelsatz in EuroFahrverbot
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
12.5a)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
12.5.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......... 75
12.5.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100
12.5.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160
12.5.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240
12.5.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320
12.6b)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
12.6.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes .......... 75
12.6.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........100
12.6.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........160Fahrverbot
1 Monat
12.6.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot
2 Monate
12.6.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot
3 Monate
12.7c)bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
12.7.1weniger als 5/10 des halben Tachowertes ..........100
12.7.2weniger als 4/10 des halben Tachowertes ..........180
12.7.3weniger als 3/10 des halben Tachowertes ..........240Fahrverbot
1 Monat
12.7.4weniger als 2/10 des halben Tachowertes ..........320Fahrverbot
2 Monate
12.7.5weniger als 1/10 des halben Tachowertes ..........400Fahrverbot
3 Monate
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 12.8.2026 I Nr. 236

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR049800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 244c8eb493c95606aa730bd802dcb0c365e8fe27d099fa0183e7ddd1a3022be2

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