BioSt-NachV
§ 7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
- 1.
- für die Vorgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit den §§ 4 bis 6 durch die Übermittlung eines elektronischen Nachweises nach § 10 und
- 2.
- für die Vorgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 durch die Vorlage einer Bestätigung der zuständigen Behörde über die Registrierung oder die Beantragung der Registrierung der Anlage nach Maßgabe der Marktstammdatenregisterverordnung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2022 I 2286
Sonst: Ersetzt V 754-22-3 v. 23.7.2009 I 2174 (BioSt-NachV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR512610021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fd44691558a46e7894d4d20971b961d8d62285bda52eb546a4f26d455c141f34