BioSt-NachV
§ 38Weitere Berichte und Mitteilungen
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung
- 1.
- Berichte nach § 37 Satz 2 und
- 2.
- Zertifikate nach § 21 Absatz 1 und 2.
- 1.
- einen Auszug aus dem Schnittstellenverzeichnis nach § 33 sowie eine Liste aller weiteren Betriebe und Lieferanten, die sie kontrollieren, aufgeschlüsselt nach Zertifizierungssystemen,
- 2.
- eine Liste aller Kontrollen, die sie in dem Kalenderjahr bei Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten vorgenommen haben, aufgeschlüsselt nach Zertifizierungssystemen, und
- 3.
- einen Bericht über ihre Erfahrungen mit den von ihnen angewendeten Zertifizierungssystemen; dieser Bericht muss alle Angaben enthalten, die für die Beurteilung wesentlich sein könnten, ob es Probleme bei der Einhaltung der Systemvorgaben gibt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2022 I 2286
Sonst: Ersetzt V 754-22-3 v. 23.7.2009 I 2174 (BioSt-NachV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR512610021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fd44691558a46e7894d4d20971b961d8d62285bda52eb546a4f26d455c141f34