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BioSt-NachV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§  3Anforderungen für die Vergütung
§  4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
§  5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
§  6Treibhausgaseinsparung
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen für die Vergütung
§  8Weitere Nachweise
§  9Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde
Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise
§ 10Anerkannte Nachweise
§ 11Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 12Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 13Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 14Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 15Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 16Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 17Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 18Nachhaltigkeits-Teilnachweise
§ 19Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Abschnitt 3
Zertifikate für
Schnittstellen und Lieferanten
§ 20Anerkannte Zertifikate
§ 21Ausstellung von Zertifikaten
§ 22Inhalt der Zertifikate
§ 23Folgen fehlender Angaben
§ 24Gültigkeit der Zertifikate
§ 25Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 26Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 28Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 29Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 30Inhalt der Anerkennung
§ 31Erlöschen der Anerkennung
§ 32Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen
§ 33Führen von Verzeichnissen
§ 34Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
§ 35Kontrolle des Anbaus
§ 36Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
§ 37Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 38Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 39Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 40Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 41Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 42Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung
§ 43Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 4
Zentrales Register
§ 44Register Biostrom
§ 45Datenabgleich
§ 46Maßnahmen der zuständigen Behörde
Teil 5
Datenverarbeitung,
Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 47Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 48Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 49Datenübermittlung
§ 50Zuständigkeit
§ 51Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 52Muster und Vordrucke
§ 53Informationsaustausch
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 54Ordnungswidrigkeiten
Teil 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 55Übergangsbestimmung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2022 I 2286

Sonst: Ersetzt V 754-22-3 v. 23.7.2009 I 2174 (BioSt-NachV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR512610021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fd44691558a46e7894d4d20971b961d8d62285bda52eb546a4f26d455c141f34

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