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BiomasseV

§ 1Aufgabenbereich

Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse

Diese Verordnung regelt für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 13.10.2016 I 2258

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR123400001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70a8963ead074f5b51a19621f8a24bde7db9c79aca23b6ab8bc6ba7178864ba6

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