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Biokraft-NachV

Inhaltsübersicht

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§  1Anwendungsbereich
§  2Begriffsbestimmungen
Teil 2
Nachhaltigkeitsanforderungen
§  3Anerkennung von Biokraftstoffen
§  4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
§  5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
§  6Treibhausgaseinsparung
Teil 3
Nachweis
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§  7Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen
Abschnitt 2
Nachhaltigkeitsnachweise
§  8Anerkannte Nachweise
§  9Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 10Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 11Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
§ 12Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
§ 13Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
§ 14Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 15Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
§ 16Nachhaltigkeits-Teilnachweise
§ 17Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Abschnitt 3
Zertifikate für
Schnittstellen und Lieferanten
§ 18Anerkannte Zertifikate
§ 19Ausstellung von Zertifikaten
§ 20Inhalt der Zertifikate
§ 21Folgen fehlender Angaben
§ 22Gültigkeit der Zertifikate
§ 23Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 24Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 25Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 26Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 27Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 28Inhalt der Anerkennung
§ 29Erlöschen der Anerkennung
§ 30Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2
Aufgaben der Zertifizierungsstellen
§ 31Führen von Verzeichnissen
§ 32Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
§ 33Kontrolle des Anbaus
§ 34Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
§ 35Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 36Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 37Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen
§ 38Kontrollen und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 39Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
§ 40Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5
Vorläufige Anerkennung
§ 41Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 4
Zentrales Register
§ 42Register Biokraftstoffe
§ 43Datenabgleich
Teil 5
Datenverarbeitung,
Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 44Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 45Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 46Datenübermittlung
§ 47Zuständigkeit
§ 48Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 49Muster und Vordrucke
§ 50Informationsaustausch
Teil 6
Ordnungswidrigkeiten
§ 51Ordnungswidrigkeiten
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 1.6.2026 I Nr. 163

Sonst: Ersetzt V 754-22-4 v. 30.9.2009 I 3182 (Biokraft-NachV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR514300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c598be184f09f0933055bed9ac44151b485846db0a2b613ac4512fb9ea7c25d6

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