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Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt

Dem in Bonn am 14. Juli 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ukraine über die Binnenschiffahrt sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tage wird zugestimmt. Das Abkommen sowie das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 24.5.2016 I 1217

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR025820994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b3991d946b4d4fb35d8e184d8c02bc7e0e1818f74d845061cdf82ba96014a5b

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