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7. BinSchStrOAbweichV

Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die V tritt gem. § 4 mit Ablauf des 31.5.2027 außer Kraft

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR08F0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2251ab1fc19580b78cef8f11a9503e26573aeefcd56bb4356769f65b6a76da67

XML-Quelle beim Herausgeber

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