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Anlage 29(zu § 79 Absatz 4 Nummer 2) Muster für besondere Berechtigung für Radar als gesonderte Karte bei Sportbootführerscheinen


- 1.
- Aktuelle(r) Name(n) des Inhabers
- 2.
- Aktuelle(r) Vorname des InhabersDie Namen sind wie auf dem Personalausweis oder im Pass der betreffenden Person in UNICODE einzutragen.Wird ein Name in UNICODE und in ASCII unterschiedlich geschrieben, so muss auch eine Transkription in ASCII in Klammern erfolgen.
- 3a.
- Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
- 3b.
- Geburtsort (Stadt)
- 4.
- Ausstellungsdatum des Sportbootführerscheins
- 5.
- ggf. Ablaufdatum des Sportbootführerscheines, sofern vorhanden
- 6.
- Ausstellender Verband (ausgeschrieben)
- 7.
- Codierte besondere Berechtigung(en): R (für das Fahren unter Radar); M (für das Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter); Abschnitte mit besonderem Risiko wie in dem Europäischen Referenzdatenmanagementsystem (ERDMS) codiert
- 8.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde der besonderen Berechtigung
- 9.
- Ausstellungsdatum der besonderen Berechtigung
- 10.
- lfd. Nummer der besonderen Berechtigung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR498210021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bc4a877a2a7555b541af22fa02184bbc7e338cf4e0cdb69c6e97e554349ca37