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Anlage 5(zu § 21 Absatz 1) Muster des Tauglichkeitsnachweises für Besatzungsmitglieder (außer Maschinenpersonal)
| Name, Vorname (falls vorhanden auch Geburtsname) des Untersuchten | |
| Geburtsdatum und -ort | Ausgewiesen durch Vorlage von (Personalausweis oder Reisepass oder anderes amtliches Identitätsdokument) |
| Name und Vorname des untersuchenden Arztes | |
| Anschrift | Telefonische Erreichbarkeit |
- ☐
- Dauerhaft untauglich
- ☐
- Vorübergehend untauglich, voraussichtlich bis ____________
- ☐
- Tauglich ohne Einschränkungen
- ☐
- Tauglichkeit befristet bis ____________
- ☐
- Tauglich unter der Voraussetzung, dass das Patent der untersuchten Person vor dem 1. April 2004 erteilt worden ist
- ☐
- Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen
- ☐
- 01 Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
- ☐
- 02 Hörhilfe erforderlich
- ☐
- 03 Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
- ☐
- 04 Kein Alleindienst im Steuerhaus
- ☐
- 05 Nur bei Tageslicht
- ☐
- 06 Keine Navigationsaufgaben zulässig
- ☐
- 07 Beschränkt auf ein einzelnes Fahrzeug namens __________________________
- ☐
- 08 Beschränkter Bereich __________________________
- ☐
- 09 Beschränkte Aufgabe __________________________
| Stempel | ||
| Datum, Unterschrift des Arztes/der Ärztin |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 17.12.2025 I Nr. 381
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR498210021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1bc4a877a2a7555b541af22fa02184bbc7e338cf4e0cdb69c6e97e554349ca37