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BinSchLV

Abschnitt 2 Tankschifffahrt

Verordnung über die Lade- und Löschzeiten sowie das Liegegeld in der Binnenschifffahrt

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 25.1.2010 I 62

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR238900999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 96185990c6bba9f84d1367c78365e78c3f3762b81b48bec165583364f0881b2d

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