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BinSchKapAusbV

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Planen von Reisen“,
2.
„Durchführen von Reisen“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR027100022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): da87622fdd9d8d4e44b5cdfaf8d6b0e4df7e444607b80d1b3e645bfaadf05841

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