BinSchEO
§ 26Berechnung
Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen
- 1.
- durch Berechnung unter Anwendung der I. Simpsonregel nach Maßen, die am Schiff selbst gemessen oder nach Angaben, die technischen Zeichnungen entnommen werden; bei Verwendung von Zeichnungen sind Länge, Breite und Tiefgang am schwimmenden Schiff zu kontrollieren, oder
- 2.
- durch Berechnung nach der FormelVn = L · B · Tn · δ;darin ist
Vn – die Wasserverdrängung in m3 bis zur Eintauchtiefe Tn, L – die Länge des Schiffsrumpfes in der Schwimmebene in m, B – die Breite des Schiffsrumpfes in der Schwimmebene an der breitesten Stelle in m, Tn – die Eintauchtiefe des Schiffes bei ½ L bis zur bezogenen Schwimmebene, δ – der Völligkeitsgrad der Verdrängung. Die Maße werden ohne Berücksichtigung von Anhängen oder Einbuchtungen am Schiff selbst oder technischen Zeichnungen entnommen, wobei Tn am schwimmenden Schiff zu kontrollieren ist.Als Völligkeitsgrad δ ist der für die betreffende Schiffsgattung allgemein gebräuchliche Wert anzunehmen; für alle schlanken Schiffe (Fahrgastschiffe, Schlepper usw.) ist δ = 0,7.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 1.3.2022 I 220, 1384;
Stand: geändert durch Art. 5 V v. 14.10.2025 I Nr. 242
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR017850975
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18a43e2517acf14a8f040aeb1d6c40828ba612311121b10211338cb87d72307e