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43. BImSchV

§ 19Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms

Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm und dessen Aktualisierungen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 25.02.2025 I Nr. 61

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR122210018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3fea7f037549fe32f6ae597a87c94f1c7a7414afc1d32e5e2d555e072dc2a1d5

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