42. BImSchV
§ 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- 1.
- Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen und
- 2.
- die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Betrieb, insbesondere Sofortmaßnahmen zur Verminderung der mikrobiellen Belastung, zu ergreifen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR237900017
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ff2c7c29568009353c4552ff565f0f55b256017147530edcd125061bb8d70485