34. BImSchV
§ 4Ausarbeitung von Lärmkarten
- 1.
- sonstige Straßen,
- 2.
- sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz,
- 3.
- Schienenwege von Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes,
- 4.
- sonstige Flugplätze für den zivilen Luftverkehr,
- 5.
- Industrie- oder Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17; L 158 vom 19.6.2012, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung befinden, einschließlich Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr,
- 1.
- einer graphischen Darstellung der Lärmsituation mit den Isophonen-Bändern für
- a)
- den LDEN ab 55 dB(A) bis 59 dB(A), ab 60 dB(A) bis 64 dB(A), ab 65 dB(A) bis 69 dB(A), ab 70 dB(A) bis 74 dB(A) sowie ab 75 dB(A) und
- b)
- den LNight ab 50 dB(A) bis 54 dB(A), ab 55 dB(A) bis 59 dB(A), ab 60 dB(A) bis 64 dB(A), ab 65 dB(A) bis 69 dB(A) sowie ab 70 dB(A) und optional ab 45 dB(A) bis 49 dB(A)
- 2.
- einer graphischen Darstellung der Überschreitung eines Wertes, bei dessen Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden,
- 3.
- tabellarischen Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder nach Nummer 1 liegen, wobei die Abschätzung nach Absatz 5 zu erfolgen hat,
- 4.
- einer allgemeinen Beschreibung der Hauptlärmquellen nach Lage, Größe und Verkehrsaufkommen,
- 5.
- einer Beschreibung der Umgebung: Ballungsräume (Lage, Größe, Einwohnerzahl), Städte, Dörfer, ländliche Gegend oder nicht ländliche Gegend, Flächennutzung, andere Hauptlärmquellen,
- 6.
- Angaben über durchgeführte und laufende Lärmaktionspläne und Lärmschutzprogramme,
- 7.
- einer tabellarischen Angabe über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten, nach Maßgabe des Absatzes 6,
- 8.
- Angaben über die zuständigen Behörden für die Lärmkartierung,
- 9.
- tabellarischen Angaben über
- a)
- die geschätzte Zahl der Fälle ischämischer Herzkrankheiten,
- b)
- die geschätzte Zahl der Fälle starker Belästigung und
- c)
- die geschätzte Zahl der Fälle starker Schlafstörung
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2021 I 1251
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR051600006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6de2683af13e54c527bee5def6db85009a987c261aa40a6e50c3026b2abba83d