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24. BImSchV

§ 4Zugänglichkeit der Normblätter

Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, zu beziehen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 23.9.1997 I 2329

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR017200997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6a4d9aaddff3df81c6db2904f3a313b32fb7a18b1a8276b826f309c7115bf40c

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