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BImAG

(XXXX) §§ 15 bis 17(weggefallen)

Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 19.12.2022 I 2507

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR323510004

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aacb8a8555ece8a43e5cdf57a360779bd00ac72bd2dd36fd29b1fe7c7555ad5c

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