BibuBAProFPrV
Anlage 2(zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
- 1.
- Angabe der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2,
- 2.
- Angabe der Prüfungsergebnisse der drei schriftlichen Aufgabenstellungen in der schriftlichen Prüfung,
- 3.
- Angabe der Prüfungsergebnisse der Präsentation und des Fachgesprächs in der mündlichen Prüfung,
- 4.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
- die Gesamtnote in Worten,
- 7.
- Befreiungen nach § 8,
- 8.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 13.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-53 v. 26.10.2015 I 1819 (BibuchhFPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR307000020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 553bcf2f1d621a3b760315b1588994706d56bce823e1d4f08d0a37e064eb247f